

Idee
Die gesellschaftliche Ortsförderung ist eine Drehscheibe zur Koordination des Gemeindelebens.
Die Auflösungstendenzen in der heutigen Gesellschaft sind berechtigterweise anerkannt. Gemeinden und Städte können aber durch die gesellschaftliche Ortsförderung dies vermeiden. Neben einer Koordination der Angebote und Anlässe, geht es konkret u.a. um eine zentrale Informations- und Begleitstelle für die Bevölkerung, um die Auseinandersetzung mit Gemeindegeschichte bzw. Kultur, um anziehende Einrichtungen bzw. Infrastrukturen, um koordinierende Absprachen mit Organisationen zu Veranstaltungen, Weiterbildungen und Integrationen, um die Entwicklung von Angeboten mit Alleinstellungsmerkmalen und um die Erstellung eines Gemeindeaktivitätenkalenders.
Team GOF Schweiz

GRUNDSÄTZE ZUR
GESELLSCHAFTLICHEN ORTSFÖRDERUNG
1. Wichtige Standbeine für eine starke Lebens-, Aufenthalts-, Arbeits-, Wohlfühl- und Wohlstandsqualität in Gemeinden und Städten ist eine offizielle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ortsförderung.
2. Nur mit einer klaren Aufgabenteilung zwischen der gesellschaftlichen (gemeinnützigen) Ortsförderung und der wirtschaftlichen (profitorientierten) Standortsförderung inkl. Vermarktung, können Ressourcen und Menschen am richtigen Ort eingesetzt werden. Die Vermischung der beiden Bereiche ist eine unprofessionelle und konfliktträchtige Lösung, weil die Zielsetzungen und Mittel zu verschieden sind und die grosse Bevölkerungsmehrheit davon wenig profitieren kann.
3. Die gesellschaftliche Ortsförderung für den Lebensalltag der Bewohner darf nicht einem gewöhnlichen Verein überlassen werden. Den richtigen Stellenwert für Einwirkungsmöglichkeiten erhält eine Einrichtung nur, wenn sie über allen Organisationen steht. Für das Zusammenleben, das Zusammenarbeiten und das Zusammengehen braucht es eine Ansprechstelle bei der Behörde mit Vertretungen aus der Bevölkerung, oder es wird eine eigenständige Organisation mit einer behördlichen Vertretung als «rechte Hand» und "Think tank" für die Gemeinde-/Stadtführung eingesetzt.
4. Neben einem Pflichtenheft sind eine Rahmenvereinbarung und ein jährliches Treffen zwischen Behörden und der Koordinationsstelle minimale Grundvoraussetzungen für eine glaubwürdige Zusammenarbeit. Zur finanziellen Unterstützung (Koordination, Planung und Begleitung der Umsetzungen) gehören mindestens Fr. 2.—pro Einwohner ins Jahresbudget jeder Gemeinde, welche aber nur gegen entsprechend belegte Ausgaben für konkrete Projekte eingesetzt werden.
5. Für Ambiente, Ausstrahlung und Attraktivität einer Gemeinde soll der Fokus mit einer Aussensicht vor allem auf Aufwertungen beim Landschafts-/Ortsbild, bei der einheimischen Geschichte und Kultur, bei Einrichtungen/Infrastrukturen mit anziehenden Begegnungs- und Aufenthaltsgebieten, bei der organisierten Zusammenarbeit (Vereins-/Freiwilligen-, Familien-, Jugend-, Altersarbeit), bei aussergewöhnlichen Veranstaltungen in Kultur-/Sportbereichen und bei der transparenten Kommunikation bzw. Information gelegt werden. Wichtig für den Zusammenhalt ist eine klare Ausgewogenheit der Angebote, damit alle Bevölkerungsschichten von Veränderungen profitieren können.
6. Bei der gesellschaftlichen Ortsförderungsstelle geht es vor allem um Koordination, Begleitung und Unterstützung der aktiven Kräfte einer Gemeinde für Lückenschliessungen, Aufwertungen und Synergien, aber nicht um bürokratische Einmischungen. Es gilt mit allen Akteuren regelmässigen Kontakt aufrecht zu erhalten, um die Bedürfnisse zu besprechen. Nicht die „grossen Würfe“, sondern viele niederschwellige Optimierungen in den Gemeindebereichen zugunsten der Bevölkerung stehen im Mittelpunkt. Damit werden Verantwortung und Engagement an die "Front" gelegt und praxisfernes Beamtentum vermieden. Dies gewährleistet Zusammenhalt, Identifikation und Kommunikation mit kurzen Wegen, damit Volksnähe, Bindungseffekte und Wertschätzung für die Basisarbeit gestärkt werden können.
7. Ein "Masterplan zur gesellschaftlichen Entwicklung" soll alle Aspekte und Kräfte einer Gemeinde zusammenfassen und eine Sammlung erprobter Ideen für wichtige Themen und Faktenchecks anbieten, um durch Mitwirkungsverfahren, Leistungsvereinbarungen und Leistungsaufträgen ortsangepasste Projekte für die Lebensqualität durch entsprechende Akteure der Gemeinde realisieren zu lassen.
8. Zur erfolgreichen Integration der gesellschaftlichen Ortsförderung bei den Behörden sind eine öffentliche Info-/Präsentations-Stelle, Angebote mit Alleinstellungsmerkmalen, ein Jahresprogramm, regelmässige Berichterstattungen im medialen Netz, ein Tool für Kritik/Anregungen zum Gemeindeleben, ein Controlling, eine jährliche Erfolgsbilanz und ein Geschäftsbericht von grosser Bedeutung.
9. Die idealen Mittel für die Verankerung der gesellschaftlichen Ortsförderung in der Bevölkerung sind eine Info-/Geschäftsstelle, öffentliche Podiumsdiskussionen, eigene Flyer bei Veranstaltungen, regelmässige Umfragen, ein Stammtisch, regionale/nationale Tagungen und spezielle Anlässe mit Preisverleihungen für Einzel-/Vereinsbeiträge zur gesellschaftlichen Ortsförderung.
10. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit Organisationen anderer Gemeinden und Beratungsstellen vergrössert die Chancen für weitere Mehrwerte. Es sollte das Ziel jeder Gemeinde sein, mittels der gesellschaftlichen Ortsförderung einen aussergewöhnlichen Vorzeigestatus zu erreichen. /gofch 12.24
FAZIT
Ohne eine offizielle, gesellschaftliche Ortsförderung wird die Attraktivität einer Gemeinde ein reiner Zufall.